Für den Enkel gespart, für die Pflege eingezogen
In unserer alternden Gesellschaft werden immer mehr Menschen zum Pflegefall. Wenn die Pflegekosten das Budget des Pflegebedürftigen übersteigen und keine Vorsorgeversicherung abgeschlossen wurde, springt der Staat zunächst ein. Im Anschluss versucht er seine Auslagen zurückzubekommen, etwa bei den Kindern, sofern diese gut verdienen. Er darf aber auch auf im Namen der Enkelkinder angelegte und besparte […]