Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) 
wird von der Versicherungswirtschaft begrüßt. Deren Gesamtverband GDV sieht gute Chancen, 
dass die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub geben. 
Insbesondere die Lockerung der Voraussetzungen für die Geringverdiener-Förderung und die 
avisierte Opt-out-Regelung werden positiv bewertet. 
Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Geringverdiener zu erhöhen und an die 
Lohnentwicklung zu koppeln. So verlieren die Bezugsberechtigten ihren Anspruch bei einer 
Lohnerhöhung im Rahmen der allgemeinen Steigerungsraten nicht. „Das macht die 
Betriebsrente gerade für diejenigen attraktiver, die sie am nötigsten brauchen“, bewertet GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Opt-out-Regelung hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer 
automatisch in eine im Unternehmen installierte Betriebsrente einbezogen werden, wenn sie 
nicht widersprechen. Kritisch sehen die Versicherer, dass hinsichtlich Garantien nicht mehr 
Flexibilität geschaffen werden soll, wie sie heute schon bei den sogenannten 
Sozialpartnerschaften herrscht.